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©Annika_Ucke

Übeltäter geschont

Drei von vier Internetseiten beanstandet

Im Herbst 2017 haben sich europaweit Behörden zusammengetan, um Online-Angebote von Nahrungsmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln zu überprüfen. Es war das erste Mal und überfällig. Doch Ross und Reiter werden nicht genannt.

Das Ergebnis ist wegen der Vielzahl der Beanstandungen erschreckend. Das überrascht uns allerdings angesichts jahrelanger Erfahrungen mit unseriösen Online-Angeboten und gepanschten Produkten nicht. Von den 1.077 überprüften Internetseiten entsprechen 779 – also drei von vier Seiten – nicht den rechtlichen Vorgaben, etwa weil Produkte mit unzulässigen Versprechungen beworben werden oder mit Substanzen gepanscht sind, die in Nahrungsergänzungsmitteln gar nicht enthalten sein dürfen.1 Beides ist illegal.

Die EU-Kommission sieht in dem „eindrucksvoll“ hohen Prozentsatz solch illegaler Angebote ein klares Signal dafür, dass der Internethandel verstärkt kontrolliert werden muss. Doch die vorgeschlagenen Maßnahmen erscheinen uns nicht Erfolg versprechend: Reicht es, Behördenmitarbeiter hinsichtlich Online-Ermittlungen zu trainieren oder gar – gutgläubig – an die Eigenverantwortung der Versandhändler zu appellieren? Diese sollen Angebote reduzieren, die Verbraucher oder Verbraucherinnen in die Irre führen können – also den eigenen Profit mindern?

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt fordert anlässlich der erschreckenden Bilanz der EU-weiten Stichproben eine „strengere Regulierung des Marktes, häufigere Kontrollen und bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Rechtsverfolgung“.2 Wie notwendig dies angesichts eines viele Milliarden Euro schweren Marktes mit Nahrungsergänzungsmitteln ist, betont GPSP seit mehr als einem Jahrzehnt und kritisiert immer wieder die kriminelle Ener­gie von international tätigen Panschern, die ihre illegalen Geschäfte machen, ohne große Risiken einzugehen und eine konsequente Strafverfolgung nicht fürchten müssen.

Dass es im Internethandel von unseriösen Anbietern wimmelt, ist ein offenes Geheimnis. Verbrauchern und Verbraucherinnen hilft jedoch eine solche – gewiss teure – Erhebung, an der sich 25 EU-Behörden plus der Schweiz und Norwegen beteiligt haben, nicht wirklich. Die im Überblick dargestellten Ergebnisse enthalten keine konkreten Angaben zu den beanstandeten Internetseiten und gepanschten Produkten, schützen die Bürger also nicht.

Wir können nicht nachvollziehen, dass Ross und Reiter verschwiegen werden. Nach wie vor bleibt die Strafverfolgung gesundheitsgefährdender Angebote von Nahrungsergänzungsmitteln die Ausnahme.

Übrigens – und kein Witz: Die Initiatoren der europäischen Untersuchung sind durchaus von einer hohen Zahl auffälliger Online-Angebote ausgegangen. Dass sie jedoch aus diesem Grund ihre Überprüfung von vorneherein gezielt klein gehalten haben, „um eine Überlastung der behördlichen Lebensmittelkontrollkapazitäten zu verhindern,“1 erachten wir als Offenbarungseid. GPSP verfolgte eine andere Strategie. Als Zeitschrift können wir keine Strafverfolgungen erfolgreich induzieren, zumal wir die Erfahrung gemacht haben, dass selbst konkrete Anzeigen bei zuständigen Überwachungsbehörden in aller Regel im Sande verlaufen. GPSP nennt jedoch wo immer möglich auffällig gewordene Produkte im Klartext, damit sich Verbraucher und Verbraucherinnen konkret informieren und schützen können.

In den zwei Monaten seit der letzten Ausgabe von GPSP haben wir 18 weitere illegale Produkte aufgespürt. Im Internet (www.gutepillen-schlechtepillen.de/heft-archiv/gepanschtes/) finden Sie jetzt Näheres zu rund 2.000 illegalen Nahrungsergänzungsmitteln. Damit haben Sie Zugriff auf die weltweit umfangreichste öffentlich zugängliche Datenbank zu gepanschten Produkten. Doch auch diese entspricht leider nur der Spitze des Eisbergs, weil eine systematische Überprüfung von Nahrungsergänzungsmitteln fehlt.

Mit chemischem Appetithemmer und zum Teil zusätzlich mit Abführmittel gepanscht

Produkt: auf der Packung nicht deklarierte Stoffe

  • Bella Diet Kapseln: Sibutramin
  • Green Tea Extract Kapseln: Sibutramin
  • Help 100% & Pure Natural & Body Slim Kapseln: Sibutramin
  • Lida (Plus) Kapseln: Sibutramin + Phenolphthalein
  • Perfect Slim Kapseln: Sibutramin
  • Slim Trim Gold Kapseln: Sibutramin + Desmethylsibutramin +  Phenolphthalein

Sibutramin: Sibutramin war 1999 bis 2010 als verschreibungspflichtiges Arzneimittel (Reductil®) im Handel. Dann musste es – längst überfällig – weltweit wegen seines Herz-Kreislauf-schädigenden Potenzials aus dem Handel gezogen werden (GPSP 2/2010, Seite 8 – https://gutepillen-schlechtepillen.de/kurz-und-knapp-endlich-sibutramin-reductil-vom-markt/). Sibutramin kann den Blutdruck und die Herzschlagrate erhöhen und gefährdet vor allem Menschen mit koronarer Herzkrankheit (Angina pectoris), Herzrhythmusstörungen oder Schlaganfall in der Vorgeschichte. Es drohen Herzinfarkt, Herzstillstand, Schlaganfall u.a. Auch wenn gleichzeitig bestimmte andere Medikamente eingenommen werden, sind lebensbedrohliche Folgen möglich.

Bei Desmethylsibutramin handelt es sich um eine chemische Variante von Sibutramin, für die ausreichende Erfahrungen zu erwünschten und unerwünschten Effekten fehlen. Vor der Einnahme ist genauso zu warnen wie vor der Muttersubstanz Sibutramin.

Phenolphthalein: Die abführende Chemikalie Phenolphthalein wurde vor Jahren z.B. als Darmol® Abführschokolade verkauft. Das Abführmittel kann einen vorübergehenden Gewichtsverlust vorgaukeln, weil der Darm entleert wird. Es macht aber nicht schlank, sondern vielleicht sogar krank: Arzneimittel mit Phenolphthalein sind nämlich bereits vor vielen Jahren wegen ihres krebsauslösenden Potenzials vom Markt verschwunden. Wer langfristig ein Phenolphthalein-haltiges Mittel einnimmt, riskiert Magen-Darm-Störungen, Herzrhythmusstörungen, Krebs und andere unerwünschte Folgen.

Mit chemischen Potenzmitteln gepanscht

Produkt: auf der Packung nicht deklarierte Stoffe

  • Black Lion Pill: Sildenafil
  • HV7 Days 2000: Sildenafil + Tadalafil
  • Jaguar 11000: Sildenafil + Tadalafill
  • Leopard Miracle of Honey and Herbs: Sildenafil
  • Leopard Miracle of Honey – Exclusive Formula with Tongkat All Root:  Sildenafil
  • Liquid XXX – Nahrungsergänzungsmittel mit Vitaminen als  Flüssigkonzentrat: Hydroxythiohomosildenafil
  • Paparazzi 5800: Sildenafil
  • Poseidon Platinum 3500: Sildenafil
  • Red Zone Xtreme 3000: Tadalafil
  • Rhino 69 Extreme 50000: Tadalafil
  • Rush Hour 72: Sildenafil + Tadalafil + Desmethylcarbodenafil +  Dithiodesmethylcarbodenafil

Sildenafil ist der Wirkstoff des Arzneimittels Viagra® (auch in zahlreichen Generika erhältlich) und Tadalafil der Wirkstoff von Cialis®. Mit Desmethylcarbodenafil, Dithiodesmethylcarbodenafil und Hydroxythiohomosildenafil wurden in den als Nahrungsergänzungsmittel bezeichneten Produkten auch chemische Varianten dieser Erektionsförderer aufgespürt, die niemals systematisch am Menschen untersucht worden sind. Die Panscherei von Nahrungsergänzungsmitteln mit solchen nicht deklarierten – also verheimlichten – verschreibungspflichtigen bzw. unerprobten Arzneiwirkstoffen gegen Erektionsstörungen ist besonders heimtückisch und kriminell. Sie gefährdet Verbraucher ganz erheblich, denn manche Menschen dürfen gerade solche chemischen Erektionsförderer nicht einnehmen. Dazu gehören Herzkranke, die gleichzeitig Nitropräparate wie Isosorbiddinitrat (ISDN) oder ähnliche Arzneimittel gegen Angina pectoris benötigen (GPSP 2/2013, S. 4https://gutepillen-schlechtepillen.de/angina-pectoris/). In Kombination mit einem chemischen Impotenzmittel wie Sildenafil oder Tadalafil und deren Abkömmlingen kann der Blutdruck lebensbedrohlich abfallen. Vor allem wer aus medizinischen Gründen chemische Erektionsförderer meiden muss, erhofft sich jedoch möglicherweise Hilfe von den als harmlos beworbenen Nahrungsergänzungsmitteln und ist unwissentlich gefährdet, wenn er an ein gepanschtes Produkt gerät.

Mit Lidocain gepanscht

Produkt: auf der Packung nicht deklarierte Stoffe

  • Ja Dera Max+ Kapseln: Lidocain

Lidocain ist ein Wirkstoff, der in verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gegen Herzrhythmusstörungen sowie beispielsweise in Injektionen zur örtlichen Betäubung oder in Lutschtabletten zur oberflächlichen Betäubung gegen Halsschmerzen enthalten ist. In einem Produkt, das als Nahrungsergänzungsmittel zum Abnehmen propagiert wird, hat Lidocain weder eine Funktion noch etwas zu suchen.

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 03/2018 / S.26