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© Martin Wahlborg/ iStockphoto.com

Rubax und die Wissenschaft

Für Produkte der Marke Rubax® wird intensiv in der Öffentlichkeit geworben. Sie sollen bei Gelenkschmerzen helfen, und zwar nach derzeitiger Werbeaussage „wissenschaftlich geprüft und … zugleich 100 % natürlich“.1 GPSP hatte bereits über die strittigen Werbeaussagen berichtet.2 Als nun ein Bremer Gesundheitswissenschaftler sich ebenfalls kritisch über Rubax® äußerte, versuchte der Hersteller ihn mit der Androhung juristischer Konsequenzen einzuschüchtern.

Der Anbieter FGP Pharma fällt vor allem durch massive Werbung für seine rezeptfreien Produkte auf. Anzeigen für Rubax® finden sich oft in der Regenbogenpresse & Co. Unter der Marke werden drei Produkte mit dem Inhaltsstoff Rhus toxicodendron angeboten: Rubax® Mono und Rubax® Tropfen als homöopathische Arzneimittel sowie Rubax® Gelenknahrung als Nahrungsergänzungsmittel.

Wie GPSP berichtete, fehlt ein überzeugender Nachweis für einen Nutzen der Rubax-Produkte. Homöopathische Arzneimittel gelten nach deutschem Arzneimittelrecht als „besondere Therapierichtung“. Mit einem vereinfachten Verfahren können sie auch ohne die Vorlage klinischer Studien zugelassen werden.3

Auf die dürftige Beweislage für Rubax-Produkte wies der Wissenschaftler in einem öffentlichen Vortrag in Bremen hin. Dazu nahm er Studien unter die Lupe, die zum Inhaltsstoff Rhus toxicodendron bekannt sind. Eine Tageszeitung berichtete über den Vortrag.4 Daraufhin erhielt der Wissenschaftler einen Brief vom Anwalt der FGP Pharma mit der Aufforderung, sich wegen „unwahren und grob geschäftsschädigenden Aussagen“ vom Zeitungsartikel zu distanzieren.5 Er kam der Aufforderung nicht nach, denn er hatte richtig vorgetragen, dass die Studien keinen Nachweis der Wirksamkeit erbracht hatten. Der Fall zeigt, dass man vollmundigen Werbebehauptungen nicht auf den Leim gehen sollte, auch wenn sie mit dem Slogan „wissenschaftlich geprüft“ werben.

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 06/2017 / S.07