Zum Inhalt springen

Arzneimittelkosten sollen sinken

Am 1. Mai trat ein Gesetz zur Senkung der Arzneimittelkosten (AVWG1) in Kraft. Es bringt für die gesetzlich Kranken­versicherten einige Verbesserungen.

Als Ende letzten Jahres der Entwurf des AVWG im Bundestag vorgestellt wurde, war die Handschrift der Pharmaindustrie deutlich zu erkennen (wir berichteten in GPSP Nr. 1/2006, Seite 3). Massive Kritik von Verbraucherschützern, Wissenschaftlern und Krankenkassen brachten jetzt doch noch deutliche Verbesserungen. Die meisten „Geschenke“ an die Industrie wurden wieder gestrichen.

Günstig für Patienten ist, dass sie bei bestimmten Medikamenten ab 1. Juli überhaupt nichts mehr zuzahlen müssen. Das können die Krankenkassen für alle Mittel beschließen, die 30% unter dem Festbetrag (also der Erstattungsgrenze, siehe GPSP 2/05 Seite 6) liegen. Die sonst üblichen Zuzahlungen von 5€ bis 10€ durch den Patienten entfallen dann. Wie häufig diese Regel zum Tragen kommt, hängt allerdings auch davon ab, bei wie vielen Medikamenten die Hersteller die Preise senken.2

Alle Krankenversicherten werden von neuen Einsparmöglichkeiten profitieren, die zu Lasten der Pharmahersteller gehen. Niedrigere Arzneimittelpreise sind auch bitter nötig, nachdem im letzten Jahr die Arzneimittelausgaben um 16% gestiegen waren.

Das neue Gesetz fördert auch bessere Informationen über Medikamente. So kann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wieder „Therapiehinweise“ geben, um den Einsatz von neuen – teilweise risikoreichen – und überteuerten Medikamenten zu begrenzen. In den letzten zwei Jahren war das nicht mehr möglich. Hersteller hatten die Erstellung weiterer Therapiehinweise durch Klagen blockiert – nicht etwa wegen falscher Inhalte, sondern weil angeblich eine klare Rechtsgrundlage fehle.

Ärzte, die zu oft überteuerte Medikamente verschreiben, werden künftig zur Kasse gebeten. Überschreiten sie das vereinbarte Arzneimittelbudget um mehr als 10%, müssen sie demnächst einen Teil der Mehrkosten selber tragen. Allerdings können die Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Krankenkassen auf regionaler Ebene auch andere Vereinbarungen treffen, damit die Arzneikosten nicht explodieren. Hier ist jetzt Kreativität und Handlungsbereitschaft von beiden Seiten gefragt. Einsparpotenziale gibt es genug. Eine Beschränkung auf das Notwendige und Sinnvolle dient nicht nur dem Patienten, sondern ist oft auch kostengünstiger.

  1. Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung
  2. Weitere Infos unter: http://www.bkk.de/arzneimittel-zuzahlungsbefreiung

PDF-Download

– Gute Pillen – Schlechte Pillen 03/2006 / S.12